Dienstag, 21. Dezember 2010
Gericht entscheidet: Südtiroler Landtagspräsident Steeger nicht wählbar
Das Landgericht in Bozen hat den amtierenden Landtagspräsident Steeger nachträglich die Wählbarkeit aberkannt. Grund ist ein Verwaltungsratsmandat bei der Messe Bozen zur Zeit der Landtagswahlen, was als unvereinbar gilt. Der SVP-Politiker verliert damit auch seinen Sitz im Südtiroler Landtag. Steeger will weiterhin politisch aktiv bleiben, aber keine Berufung gegen das Urteil einlegen. In einer Pressemitteilung stellte sich seine Partei erwartungsgemäß hinter ihn und erinnerte daran, dass Steeger bei der Landtagswahl 2008 8.130 Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte.
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